AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von TASKnet
Systemlösungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von TASKnet
Systemlösungen (im Folgenden: TASKnet) erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen,
d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir
ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich
widersprechen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch
TASKnet schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von TASKnet sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die
schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt
werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige
Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und
stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften
dar, es sei denn, diese werden schriftlich ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein
Kreditlimit, so wird TASKnet von ihrer
Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1. Die Preise sind nach Maßgabe der nachfolgenden
Regelung freibleibend. Soweit nichts anderes angegeben,
hält sich TASKnet an die in ihren Angeboten enthaltenen
Preise 5 Tage ab Abgabeerklärung gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport,
Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager
Dortmund bzw. Soest oder bei Direktversand ab deutsche
Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und
Liefertermine durch TASKnet steht unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von TASKnet
durch Lieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren
Ereignissen, die TASKnet die Lieferung wesentlich
erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von
TASKnet zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere
Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche
Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder
Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur
Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung
und sonstige Betriebsstörungen jeder Art,
Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei
TASKnet , deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten), berechtigen TASKnet, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Frist hinauszuschieben oder vom Vertrag -
soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise
zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich
ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer sich
selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in
Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 1 Monat dauert, ist
der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung
(mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit
nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn
die Behinderung länger als 1 Monat dauert, ist TASKnet
als Verkäufer berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht
erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert
sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird
TASKnet von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich TASKnet nur berufen, wenn
der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern TASKnet die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich
in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5
% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug
beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von TASKnet.
5. TASKnet ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als selbständige Leistung.
§ 5 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt an TASKnet oder den Frachtführer schriftlich
angezeigt werden.
§ 6 Gefahrenübergang
1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist,
ist Lieferung ab Lager Holzwickede vereinbart. Eine im
Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten
durch TASKnet hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben ist oder zwecks Versendung das Lager von
TASKnet verlassen hat.
3. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden
verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung
1. TASKnet gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die
Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt grundsätzlich 12 Monate.
2. Im Falle eines Mangels hat der Käufer TASKnet
zunächst die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt,
Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen
ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder
Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten
zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine
Gewährleistungsrechte aus.
4. Der Käufer muss TASKnet die Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist
nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
Bekannt werden schriftlich mitzuteilen.
5. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die
Produkte mangelhaft sind, ist das defekte Teil bzw.
Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und einer Kopie des
Lieferscheins/Rechnung, mit dem das Gerät geliefert
wurde, an die TASKnet Systemlösungen, Lindemannstr.43,
44137 Dortmund, RMA Abteilung einzuschicken bzw.
anzuliefern. Die Geräte müssen frei eintreffen und
werden von TASKnet frei wieder ausgeliefert, es sei
denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer
Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten oder den Austausch der
beschädigten Lieferungsgegenstände werden keine neuen
Gewährleistungsansprüche begründet oder neue
Gewährleistungsfristen in Gang gesetzt. Der Käufer hat
bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge
zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten gesichert
sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur. TASKnet übernimmt keine Haftung für
verloren gegangene Datenbestände und hieraus
resultierende Folgeschäden.
6. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist zum
wiederholten Male fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten.
7. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler
festgestellt werden konnte oder der Fehler auf
Fremdverschulden beruht, wird TASKnet den
Überprüfungsaufwand mit 30,00 EUR in Rechnung stellen.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner
nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder,
Typenräder, Toner, Akkus und andere
Verschleißmaterialien.
9. Gewährleistungsansprüche gegen TASKnet stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TASKnet
vorliegt. Im Übrigen (z. B. Verbrauchsgüterkauf) gelten
die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
11. Macht der Käufer einen Gewährleistungsanspruch
geltend und stellt TASKnet bei Erbringen der
Service-Dienstleistung fest, dass der Fehler durch
falsche Bedienung des Gerätes, durch Installation
inkompatibler Software oder Komponenten, die nicht von
TASKnet stammen oder durch Computer-Viren verursacht
worden sind, so behält sich TASKnet vor, eine Gebühr in
Höhe von 150 EUR für eingeschickte Ware sowie eine
Gebühr von 250 EUR für Vorort-Service-Einsätze zu
erheben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die TASKnet aus
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden TASKnet vom Käufer die folgenden
Sicherheiten gewährt, die TASKnet auf Verlangen des
Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert
die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum von TASKnet
(Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt stets für TASKnet als Hersteller im Sinne des §
950 BGB, ohne TASKnet zu verpflichten. Bei Verarbeitung
oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren,
entsteht für TASKnet grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei
Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
Waren. Sollte der Abnehmer Eigentümer werden, räumt er
TASKnet bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für TASKnet. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren weiter veräußert, so gilt
die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang
an TASKnet ab. TASKnet ermächtigt ihn unwiderruflich,
die an TASKnet abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf das Eigentum von TASKnet hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er
sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen
schuldhaft nicht, ist TASKnet berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzuverlangen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch TASKnet liegt kein Rücktritt vom
Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet.
§ 9 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, per Nachnahme oder bei Abholung zahlbar,
soweit nicht anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn TASKnet über den Betrag verfügen
kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu
Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder
eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. Die Ware wird gegen eine
geringe Gebühr, bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen
Transportschäden versichert, sofern sich der Kunde nicht
zum Verbotskunden erklärt.
3. TASKnet ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist TASKnet berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist
hiervon zu unterrichten.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist TASKnet
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe von 5 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der
Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält
oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen ist TASKnet
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
§ 10 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen TASKnet an Dritte
ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht
ausdrücklich zugestimmt wurde. Sofern es sich nicht um
generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 9 dieser
AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die
Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche
Belange nachweist, welche die Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen TASKnet, als auch
gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei
Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des
Käufers und im Falle unseres Verzuges. In diesen Fällen
haften wir für jedes Verschulden. Die Haftung nach dem
Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleibt
im Sinne dieser Regelung unberührt.
2. Ersatzfähig ist jeweils nur der vorhersehbare
Schaden. TASKnet haftet nicht für die Wiederbeschaffung
von Daten, für Mängel, die auf fehlerhafte
Informationen, Unterlagen oder Materialien des Käufers
zurückgehen, für ausgebliebene Leistungsergebnisse des
Einsatzes von EDV-Anlagen, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und
Folgeschäden.
3. Der Käufer ist gehalten, durch die technisch
möglichen und wirtschaftlich zumutbaren eigenen
Maßnahmen daran mitzuwirken, die Entstehung des Schadens
zu verhindern oder den Schadensumfang zu begrenzen.
Hierzu gehört insbesondere die regelmäßige
Datensicherung.
§ 12 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem
Käufer allein zur Nutzung überlassen, d. h. er darf
diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 13 Datenschutz und Datenspeicherung
Die TASKnet ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen
erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammten, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten
werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 14 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen TASKnet und dem Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der
Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Dortmund Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. TASKnet ist jedoch
berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu
verklagen. Weiterhin ist Dortmund Erfüllungsort sowie
Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden oder eine Regelungslücke enthalten, so
verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen
mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder
unvollständige Bestimmung durch eine angemessene
Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung
weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt. |